von Redaktion
Der Corona-kritische ehemalige Kieler Hochschullehrer Prof. Dr. Sucharit Bhakdi ist vor dem Amtsgericht Plön vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Ein rein politisch motivierter Prozess, der freilich nicht den für die Strafverfolgung erwünschten Ausgang nahm.
Bhakdi war wegen mutmaßlicher Volksverhetzung und Holocaustverharmlosung nach § 130 des Strafgesetzbuches vor dem Strafrichter am Amtsgericht Plön angeklagt worden. Er habe in einer Rede jüdische Menschen verächtlich gemacht. Der 76-jährige emeritierte Professor für Mikrobiologie Bhakdi gilt als einer der bekanntesten Kritiker der staatlichen Corona-Maßnahmen in Deutschland und insbesondere auch der mRNA-Impfstoffe.
Bereits zu Beginn des Prozesses hatte sich jedoch abgezeichnet, dass der Richter die Strafbarkeit von Bhakdis Aussagen anzweifelte. Gegen 17:46 Uhr am 23.5.2023 wurde Bhakdi im Prozess dann freigesprochen.
Oberstaatsanwältin Silke Füssinger hatte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 90 Euro gefordert. Ihrer Überzeugung nach hatten Bhakdis Äußerungen die Grenze zur Strafbarkeit überschritten. Bhakdi war in zwei Fällen angeklagt gewesen: Im April 2021 hatte er heftige Kritik an der Impfpolitik in Israel geäußert. Ihm wurde seitdem vorgeworfen, dass er dabei auch zum Hass gegen Menschen jüdischen Glaubens aufgestachelt und diese Menschen böswillig verächtlich gemacht habe. Zudem habe er in einer weiteren Rede das Schicksal von Menschen jüdischen Glaubens unter der Nazi-Herrschaft verharmlost.
Im Gerichtssaal erklärte Füssinger Prozessbeobachtern zufolge auch, dass es ihr um gefährliche Sprache, inneren Frieden und um die Menschen gehe, die von gefährlicher Sprache betroffen sind. Bhakdis Anwälte betonten jedoch, dass der Angeklagte das israelische Volk nicht beleidigt habe, sondern seine Besorgnis und Sorge im Zusammenhang mit der israelischen Impfpolitik zum Ausdruck gebracht habe. Bhakdis Anwälte wiesen auch auf die unzulängliche Arbeitsweise der Staatsanwältin hin, da diese sich die Aufzeichnungen der Reden offenbar nicht vollständig angesehen habe.
Das Gericht ließ sich von der Anklagevertretung jedenfalls nicht überzeugen. Die an den Haaren herbeigezogenen Anklagepunkte lassen den Verdacht aufkommen, dass hier der Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger erfüllt sein könnte. Ob die Oberstaatsanwältin, wäre sie unabhängig, Anklage erhoben hätte, darf angezweifelt werden. Die Vermutung liegt nahe, dass es ihre politischen Vorgesetzten waren, die Bhakdi auf der Anklagebank sehen wollten.
Bei aller Freude, dass es in Deutschland doch noch Richter gibt, denen Gesetz und Gerechtigkeit am Herzen liegen, bleibt die bittere Erkenntnis, dass in Steinmeiers „bestem Deutschland aller Zeiten“ diejenigen gefährlich leben, welche die Wahrheit sagen.